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§ 17a 2019-01-12 12:45:34 Uhr

Gilt das Senderecht denn auch für die heute populären Streaming-Dienste? Meiner Ansicht nach beschränkt sich der Paragraph zu sehr auf den (veralteten) Rundfunk.

§ 16b 2019-01-12 12:41:37 Uhr

Finde den Parapraphen aus mehrerlei Gründen nicht in Ordnung. Zum einen, wie mein Vorkommentator bereits richtig erfasst hat, sollten sämtliche Rechte mit dem Verkauf übertragen werden und Folgerechtsvergütungen dadurch unzulässig sein. Zum anderen werden hier nur Werke der bildenden Künste geschützt, nicht aber der Musik, Literatur und darstellenden Kunst. Wenn, dann sollte es wo möglich für alle Künste anwendbar sein. Der Pragraph §16.4 ...

§ 15 2019-01-12 12:29:54 Uhr

Stimme hier voll ung ganz ein. Zu beachten ist allerdings, dass wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk (vom Urheber) im Internet öffentlich zugänglich gemacht, muss der Urheber akzeptieren, dass das Werk durch Verlinkung auch Dritten zugänglich gemacht wird.

§ 10 2019-01-12 12:10:09 Uhr

Ich schließe mich der Meinung von postworker 9a an: Das Urheberrecht mit der - im Vergleich zu anderen Schutzrechten - sehr langen Schutzdauer sollte nach dem Tod des Urhebers erlöschen und nicht weiter "vererbt" werden können. Meiner Meinung nach ist die Schutzdauer von 70 Jahren nach Tod des Urhebers ausreichend.

§ 5 2019-01-12 11:58:03 Uhr

Ich bin grundsätzlich dafür, dass Übersetzungen und andere Bearbeitungen von Originalwerken, urheberrechtlich geschützt werden.

Verstehe ich es richtig, dass im Falle von Originalwerken welche mit einer Urheberbezeichnung versehen und im Falle von geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers hinsichtlich Entstellung oder anderen Beeinträchtigung des Originalwerks eine Bearbeitung verboten werden kann?

§ 7 2019-01-12 11:47:51 Uhr

Ich schließe mich der Meinung von KittyComlicated69 an: Das BEV, das im Auftrag des österreichischen Volkes die Grundlage der Geodaten-Infrastruktur bereithält, sollte kein Urheberrecht an den Landkartenwerken haben und der Paragraph §7.2 sollte gestrichen werden.

§ 3 2019-01-12 11:36:21 Uhr

Als selbst leidenschaftlicher Photograph bin ich sehr für den Schutz von Lichtbildwerken im Sinne des UrG., auch in Anbetracht der durch Smartphones geschuldeten massiven Zunahme solcher Lichtbildwerke und Veröffentlichung in sozialen Netzwerken ist ein Schutz dieser Werke von großer Wichtigkeit.

Allerdings muss ich mich meinem Vorkommentator anschließen, dass die der "Photographie ähnlichen Verfahren" gegebenenfalls noch ...

§ 2 2019-01-12 11:14:15 Uhr

Ich finde es gut, dass auch Computerprogramme im heutigen digitalen Zeitalter durch das UrhG. urheberrechtlich geschützt sind. Es mag zwar auf den ersten Blick paradox anmuten, dass Computerprogramme als Sprachwerk bzw. Werke der Literatur und nicht als Erfindung im Sinne des Patentgesetzes angesehen werden. Die Einbettung in das UrhG. gewährleistet allerdings, dass ein Schutz dieser kreativen Werke auch ohne Anmeldung entsteht, eine sehr lange Schutzdauer gewährleistet ...