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§ 9 2019-01-24 16:55:32 Uhr

Ich schliesse mich dem Änderungwunsch an, da der ursprüngliche Text schwer umsetzbar ist und an der Realität vorbeigeht.

§ 42 2019-01-24 16:50:54 Uhr

Es muss noch ergänzt werden, inwieweit dieser Paragraph auch für elektronische Arten der Kopie zutrifft.

§ 40 2019-01-24 11:57:00 Uhr

Generell muss der Begriff "Hersteller" eines Filmwerkes genau definiert werden. Handelt es sich um den Produzenten?

§ 39 2019-01-24 11:55:49 Uhr

Es darf angenommen werden, dass über den gesetzlichen Rahmen des gegenständlichen Gesetzes hinaus die Beteilgten wie AutorInnen von Drehbüchern, SchauspielerInnen oder RegisseurInnen ihre Rechte und Verpflichtungen gegenüber Hersteller des Filmwerks in gesonderten privatrechtlichen Verträgen definieren und absichern.

§ 38 2019-01-24 11:54:15 Uhr

Es darf angenommen werden, dass über den gesetzlichen Rahmen des gegenständlichen Gesetzes hinaus die UrheberInnen wie AutorInnen von Drehbüchern ihre Rechte und Verpflichtungen gegenüber den anderen Beteiligten an Filmwerken in gesonderten privatrechtlichen Verträgen definieren und absichern.

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§ 112 Flüchtige und begleitende Vervielfältigungen

2019-01-24 16:49:02 Uhr
Zulässig ist die vorübergehende Vervielfältigung, 1.wenn sie flüchtig oder begleitend ist und 2.wenn sie ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens ist und 3.wenn ihr alleiniger Zweck die Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung ist und 4.wenn sie keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hat. Dabei sind die generellen Werksnutzungsrechte zu berücksichtigen und werden durch das Recht der ...
§ 104 Dekompilierung

2019-01-24 16:44:14 Uhr
(1) Der Code eines Computerprogramms darf vervielfältigt und seine Codeform übersetzt werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: 1.Die Handlungen sind unerläßlich, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten; 2.die Handlungen werden von einer zur Verwendung des Vervielfältigungsstücks eines Computerprogramms berechtigten Person oder in deren Namen von einer ...
§ 101 Dienstnehmer

2019-01-24 16:39:44 Uhr
Wird ein Computerprogramm von einem Dienstnehmer in Erfüllung seiner dienstlichen Obliegenheiten geschaffen, so steht dem Dienstgeber hieran ein unbeschränktes Werknutzungsrecht zu, wenn er mit dem Urheber nichts anderes vereinbart hat. In solchen Fällen ist der Dienstgeber auch zur Ausübung der in § 20 und § 21 Abs. 1 bezeichneten Rechte berechtigt; das Recht des Urhebers, nach § 19 die Urheberschaft für sich in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt. Dieses unbeschränkte ...
§ 36 3. Pflichten des Besitzers eines Werkstückes.

2019-01-24 11:32:41 Uhr
Streichen dieses Paragraphen.
§ 23 Senderecht.

2019-01-24 11:26:48 Uhr
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, das Werk durch Rundfunk oder auf eine ähnliche Art zu senden. (2) Einer Rundfunksendung steht es gleich, wenn ein Werk von einer im In- oder im Ausland gelegenen Stelle aus der Öffentlichkeit im Inland, ähnlich wie durch Rundfunk, aber mit Hilfe von Leitungen wahrnehmbar gemacht wird. (3) Die Übermittlung von Rundfunksendungen 1.durch eine Rundfunkvermittlungsanlage und 2.durch eine Gemeinschaftsantennenanlage, a)wenn sich die ...
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