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§ 60 2019-01-19 15:18:16 Uhr

Wenn man diese Regelung einer Geltung des Urheberrechts über den Tod des Urhebers hinaus beibehalten will, dann sollte man den Zeitraum auf die aktuelle und in Zukunft prognostizierte Lebenserwartung anpassen. Dies wurde, glaube ich, in der Vergangenheit schon mal gemacht. Also wenn schon, dann so, dass es dem ursprünglichen Sinn der Regerlung gleichkommt. Vorschlag: 100 Jahre.

§ 87a 2019-01-18 19:27:31 Uhr

(1) ist für mich verwirrend. Unter Rechnungslegung verstehe ich das Ausstellen einer Rechnung. In diesem Fall wäre der Verursacher berechtigt, eine Rechnung zu legen. Wahrscheinlich verstehe ich das falsch und es ist so gemeint, dass der Verursacher zuerst dem Geschädigten bekanntgibt, was er bereit ist, zu bezahlen und dieser Wert anschließend von einem vom Verursacher beauftragten Sachverständigen geprüft wird, der wiederum vom Verursacher nur dann bezahlt ...

§ 87 2019-01-17 18:58:32 Uhr

Ziemlich unverständlich formuliert und in der Praxis schwierig umzusetzen. Wer bestimmt die Höhe eines angemessenen Entgelts? Laut (3) kann man das Doppelte des nach § 86 gebührenden Entgelts verlangen (ist das der Betrag, den der Verschulder bei ordnungsgemäßer Nutzung des Werkes an den Urheber hätte bezahlen sollen? oder der entgangene Gewinn?) verlangen und laut (4) die Herausgabe des Gewinns. Darüberhinaus kann laut (5) ein Ersatz des ...

§ 11 2019-01-17 18:25:05 Uhr

Es sollte bei musikalischen Werken keinen Unterschied zwischen Mit- und Teilurheberschaft geben. Z.B. ein "Song" besteht in der Regel aus Musik und Text, welcher Teil ist der Teilurheberschaft zuzuordnen?  (3) könnte man streichen.

§ 10 2019-01-17 18:08:10 Uhr

Werke, die von Arbeitnehmern im Rahmen eines Dienstverhältnisses für den Arbeitgeber geschaffen wurden, sollten MMn urheberrechtlich dem Arbeitgeber zugeordnet werden.

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§ 100 Dauer des Urheberrechtes. Werke der Literatur, der Tonkunst und der bildenden Künste.

2019-01-19 15:20:33 Uhr
(1) Das Urheberrecht an Werken der Literatur, der Tonkunst und der bildenden Künste endet einhundert Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 10 Abs. 1). Bei einem von mehreren Urhebern gemeinsam geschaffenen Werk (§ 11) endet das Urheberrecht einhundert Jahre nach dem Tod des letztlebenden Miturhebers (§ 10 Abs. 1). (2) Ist ein Werk der Tonkunst mit einem Sprachwerk verbunden (Musikkomposition mit Text) und wurden beide Werke eigens für diese Werkverbindung geschaffen, so endet das ...
§ 68 Anspruch auf Rechnungslegung.

2019-01-18 19:38:21 Uhr
(1) Wer nach diesem Gesetz zur Leistung eines angemessenen Entgelts oder einer angemessenen Vergütung, eines angemessenen Anteils an einer solchen Vergütung, zum Schadenersatz, zur Herausgabe des Gewinnes oder zur Beseitigung verpflichtet ist, ist auch zur Rechnungslegung verpflichtet und hat die Kosten des vom Gericht zur Feststellung des Rechnungslegungsbetrages bestellten Sachverständigen zu tragen. Wer zur Rechnungslegung verpflichtet ist, hat dem Anspruchsberechtigten darüber hinaus ...
§ 10 Miturheber.

2019-01-17 18:26:54 Uhr
(1) Haben mehrere gemeinsam ein Werk geschaffen, bei dem die Ergebnisse ihres Schaffens eine untrennbare Einheit bilden, so steht das Urheberrecht allen Miturhebern gemeinschaftlich zu. (2) Jeder Miturheber ist für sich berechtigt, Verletzungen des Urheberrechtes gerichtlich zu verfolgen. Zu einer Änderung oder Verwertung des Werkes bedarf es des Einverständnisses aller Miturheber. Verweigert ein Miturheber seine Einwilligung ohne ausreichenden Grund, so kann ihn jeder andere Miturheber ...