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§ 60 2019-01-19 15:18:16 Uhr

Wenn man diese Regelung einer Geltung des Urheberrechts über den Tod des Urhebers hinaus beibehalten will, dann sollte man den Zeitraum auf die aktuelle und in Zukunft prognostizierte Lebenserwartung anpassen. Dies wurde, glaube ich, in der Vergangenheit schon mal gemacht. Also wenn schon, dann so, dass es dem ursprünglichen Sinn der Regerlung gleichkommt. Vorschlag: 100 Jahre.

§ 87a 2019-01-18 19:27:31 Uhr

(1) ist für mich verwirrend. Unter Rechnungslegung verstehe ich das Ausstellen einer Rechnung. In diesem Fall wäre der Verursacher berechtigt, eine Rechnung zu legen. Wahrscheinlich verstehe ich das falsch und es ist so gemeint, dass der Verursacher zuerst dem Geschädigten bekanntgibt, was er bereit ist, zu bezahlen und dieser Wert anschließend von einem vom Verursacher beauftragten Sachverständigen geprüft wird, der wiederum vom Verursacher nur dann bezahlt ...

§ 87 2019-01-17 18:58:32 Uhr

Ziemlich unverständlich formuliert und in der Praxis schwierig umzusetzen. Wer bestimmt die Höhe eines angemessenen Entgelts? Laut (3) kann man das Doppelte des nach § 86 gebührenden Entgelts verlangen (ist das der Betrag, den der Verschulder bei ordnungsgemäßer Nutzung des Werkes an den Urheber hätte bezahlen sollen? oder der entgangene Gewinn?) verlangen und laut (4) die Herausgabe des Gewinns. Darüberhinaus kann laut (5) ein Ersatz des ...

§ 11 2019-01-17 18:25:05 Uhr

Es sollte bei musikalischen Werken keinen Unterschied zwischen Mit- und Teilurheberschaft geben. Z.B. ein "Song" besteht in der Regel aus Musik und Text, welcher Teil ist der Teilurheberschaft zuzuordnen?  (3) könnte man streichen.

§ 10 2019-01-17 18:08:10 Uhr

Werke, die von Arbeitnehmern im Rahmen eines Dienstverhältnisses für den Arbeitgeber geschaffen wurden, sollten MMn urheberrechtlich dem Arbeitgeber zugeordnet werden.

§ 9 2019-01-17 17:53:08 Uhr

Ich verstehe nicht, warum man zwischen veröffentlichten und erschienenen Werken einen Unterschied macht. Sollte verständlicher formuliert sein. Wenn z.B. Software im Internet zum Download angeboten wird, wird diese im Urheberrecht anders behandelt, als in Geschäften zum Kauf angebotene Software? 

§ 7 2019-01-17 17:35:52 Uhr

Da es in §7(2) um zur Verbreitung bestimmte Landkartenwerke geht, halte ich den Absatz für sinnvoll. Es soll MMn nur eine Stelle geben, die offizielles Kartenmaterial verbreiten darf.

§ 5 2019-01-17 17:18:42 Uhr

Eine 1:1 Übersetzung halte ich persönlich nicht für eine eigentümliche geistige Schöpfung des Übersetzers, daher schließe ich mich dem Kommentar von Paul Reichl an.