Suche nach "Cabdi Mavad"

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§ 5 2019-01-24 09:36:59 Uhr

In der derzeitigen gesetzlichen Regelung fehlt die Genehmigung von parodischen Bearbeitung von geschützten Werken. Deren Zulässigkeit wird bereit durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit vorgegeben. In der InfoRL gibt es für diesen speziellen Fall bereits eine Ausnahme von den Verwertungsrechten des Urhebers. Diese war allerdings nur fakultativ und wurde in Österreich nicht vom nationalen Gesetzgeberumgesetzt. Durch diese gesetzliche „Lücke“ entstehen ...

§ 60 2019-01-24 09:36:04 Uhr

Eine Schutzdauer von 70 Jahre bis nach dem Tod des (letzten Mit-) Urhebers ist unter den nunmehrigen wirtschaftlichen Bedingungen eindeutig zu lange. Argumentiert wurde eine solch lange Schutzfrist, welche auch den Nachkommen die Erzielung von Tantiemen garantieren soll, damit, dass die Autoren während des 2. Weltkrieges keine Möglichkeit hatten, wirtschaftlichen Nutzen aus ihren Werken zu erzielen. Zudem stieg die Lebenserwartung der Menschen und war eine längere Schutzfrist notwendig, um ...

§ 42 2019-01-24 09:34:45 Uhr

In § 42 Abs 5 wird die Ausnahme der Vervielfältigung für den privaten Gebrauch eingeschränkt. Und zwar gilt diese nicht, wenn hierfür eine offensichtlich rechtswidrige Quelle verwendet wird. Da der Begriff der Offensichtlichkeit nicht weiter erläutert wird, ist dessen Auslegung nicht eindeutig. Fraglich ist daher ob es sich hierbei um ein objektives oder subjektives Kriterium handelt. Dies bedeutet natürlich für den bloßen Nutzer eine große Unsicherheit, da es ...


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§ 55 Zweitverwertungsrecht von Urhebern wissenschaftlicher Beiträge

2019-01-24 09:33:30 Uhr
Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der von diesem als Angehörigem einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungseinrichtung geschaffen wurde und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein Werknutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion ...
§ 15 Vervielfältigungsrecht.

2019-01-24 09:28:40 Uhr
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, das Werk - gleichviel in welchem Verfahren, in welcher Menge und ob vorübergehend oder dauerhaft - zu vervielfältigen. Neu (2) Eine Vervielfältigung liegt namentlich auch in dem Festhalten des Vortrages oder der Aufführung eines Werkes auf Mitteln zur wiederholbaren Wiedergabe für Gesicht oder Gehör (Bild- oder Schallträger), wie zum Beispiel digitale sowie analoge Video- oder Audio- Aufnahmegeräte. (3) Solchen Schallträgern stehen ...
§ 17 Verbreitungsrecht.

2019-01-24 09:26:25 Uhr
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, Werkstücke zu verbreiten. Kraft dieses Rechtes dürfen Werkstücke ohne seine Einwilligung weder feilgehalten noch auf eine Art, die das Werk der Öffentlichkeit zugänglich macht, in Verkehr gebracht werden. (2) Solange ein Werk nicht veröffentlicht ist, umfaßt das Verbreitungsrecht auch das ausschließliche Recht, das Werk durch öffentliches Anschlagen, Auflegen, Aushängen, Ausstellen oder durch eine ähnliche Verwendung von Werkstücken ...