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§ 114 2019-01-17 21:26:12 Uhr

Das Datum zum Inkrafttreten des Bundesgesetztes zwischen den Weltkriegen zeigt meiner Ansicht nach einmal mehr, dass eine Überarbeitung an die heutige Zeit mit der unzähligen Anzahl neuer Medien und Ausprägungen dringend notwendig ist.

§ 94 2019-01-17 21:19:44 Uhr

Finde ich völlig richtig, auch Schöpfungen im Bundesgesetz zu schützen, die von Staatsbürgern außerhalb der Landesgrenzen veröffentlicht wurden.

§ 73 2019-01-17 21:06:34 Uhr

Auch hier wäre eine bessere Definition der "Photographie ähnlichen Verfahren" wünschenswert. Grundsätzlich bin ich aber dafür.

§ 64 2019-01-17 21:02:46 Uhr

Dagegen - verlängert die Schutzfrist nur noch mehr und würde im "worst-case" beinahe 71 Jahre nach Tod des Urhebers bedeuten. Der Paragraph kann aus meiner Sicht zur Gänze gestrichen werden.

§ 60 2019-01-17 20:57:39 Uhr

Ich bin, wie mehrfach an anderer Stelle erläutert, zumindest gegen eine "Vererbung" der Rechte an Werken nach Tod des/der Urheber. Ob eine Frist von 70 Jahren angemessen ist, darüber lässt sich streiten. Wahrscheinlich sind in der heute sehr schnelllebigen Zeit auch 35 Jahre ausreichend.

§ 42f 2019-01-12 15:12:04 Uhr

Finde es im Sinne der Förderung der freien geistigen Auseinandersetzung wichtig, dass das UrhG. es dem Zitierenden das Recht gibt, einzelne Werke oder urheberrechtlich geschützte Teile zu zitieren, ohne dass es einer Zustimmung des Zitierten (Urhebers) bedarf.

§ 41a 2019-01-12 15:02:47 Uhr

Ein in heutigen Zeiten des Videostreamings ein sehr bedeutender Paragraph.

Nach meiner Auffassung, ist das Betrachten eines Videostreams im Browser über das sogenannte Caching auch einer rechtswidrig hergestellten Kopie damit noch keine Urheberrechtsverletzung. Denn es besteht nicht die Gefahr der weiteren Verbreitung, da der Videostream (mit Herunterfahren des Gerätes) automatisch wieder gelöscht wird. Auch besteht seitens des Betrachters auch keine ...

§ 40a 2019-01-12 14:46:11 Uhr

Ich finde es wichtig und unterstütze den Paragraph 40a, dass auch Coputerprogramme aller Art, in jeglicher Programmiersprache und in allen Ausdrucksformen, also sowohl als Quellcode als auch als hexadezimaler Programmausdruck nach dem UrhG. schutzfähig sind.

§ 23 2019-01-12 14:33:48 Uhr

Wie bereits an anderer Stelle kommentiert, bin ich der Meinung, dass das Schutzrecht nach Ablauf der Schutzdauer von 70 Jahren nach Tod des Schöpfers nicht übetragen werden soll.

§ 19 2019-01-12 14:29:48 Uhr

Ein urheberrechtlich geschütztes Werk liegt nur vor, wenn es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt. Nach meinem Verständnis kann lediglich die umgesetzte Idee geschützt werden, also das Werk, mit dem die Idee realisiert wurde. Eine Geschäftsidee sollte deshalb nicht verbreitet werden ohne weitere Schutzmaßnahmen (bspw. Geheimhaltungsvereinbarungen) zu ergreifen.