Zulässig ist die vorübergehende Vervielfältigung,
1.wenn sie flüchtig oder begleitend ist und
2.wenn sie ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens ist und
3.wenn ihr alleiniger Zweck die Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung ist und
4.wenn sie keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hat.
Dabei sind die generellen Werksnutzungsrechte zu berücksichtigen und werden durch das Recht der ...
§ 104
Dekompilierung
2019-01-24 16:44:14 Uhr
(1) Der Code eines Computerprogramms darf vervielfältigt und seine Codeform übersetzt werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
1.Die Handlungen sind unerläßlich, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten;
2.die Handlungen werden von einer zur Verwendung des Vervielfältigungsstücks eines Computerprogramms berechtigten Person oder in deren Namen von einer ...
§ 101
Dienstnehmer
2019-01-24 16:39:44 Uhr
Wird ein Computerprogramm von einem Dienstnehmer in Erfüllung seiner dienstlichen Obliegenheiten geschaffen, so steht dem Dienstgeber hieran ein unbeschränktes Werknutzungsrecht zu, wenn er mit dem Urheber nichts anderes vereinbart hat. In solchen Fällen ist der Dienstgeber auch zur Ausübung der in § 20 und § 21 Abs. 1 bezeichneten Rechte berechtigt; das Recht des Urhebers, nach § 19 die Urheberschaft für sich in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.
Dieses unbeschränkte ...
§ 36
3. Pflichten des Besitzers eines Werkstückes.
2019-01-24 11:32:41 Uhr
Streichen dieses Paragraphen.
§ 23
Senderecht.
2019-01-24 11:26:48 Uhr
(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, das Werk durch Rundfunk oder auf eine ähnliche Art zu senden.
(2) Einer Rundfunksendung steht es gleich, wenn ein Werk von einer im In- oder im Ausland gelegenen Stelle aus der Öffentlichkeit im Inland, ähnlich wie durch Rundfunk, aber mit Hilfe von Leitungen wahrnehmbar gemacht wird.
(3) Die Übermittlung von Rundfunksendungen
1.durch eine Rundfunkvermittlungsanlage und
2.durch eine Gemeinschaftsantennenanlage,
a)wenn sich die ...
§ 20
Folgerecht
2019-01-24 11:15:38 Uhr
(1) § 16 Abs. 3 gilt für die Weiterveräußerung des Originals eines Werkes der bildenden Künste nach der ersten Veräußerung durch den Urheber mit der Maßgabe, dass der Urheber gegen den Veräußerer einen Anspruch auf eine Vergütung in der Höhe des folgenden Anteils am Verkaufspreis ohne Steuern (Folgerechtsvergütung) hat:
4% von den ersten 50.000 EUR,
3% von den weiteren 150.000 EUR,
1% von den weiteren 150.000 EUR,
0,5% von den weiteren 150.000 EUR,
0,25% von allen ...
§ 14
1. Verwertungsrechte.
2019-01-24 11:07:28 Uhr
(1) Der Urheber hat mit den vom Gesetz bestimmten Beschränkungen das ausschließliche Recht, das Werk auf die ihm durch die folgenden Vorschriften vorbehaltenen Arten zu verwerten (Verwertungsrechte).
(2) Der Urheber einer Übersetzung oder anderen Bearbeitung darf diese auf die ihm vorbehaltenen Arten nur verwerten, soweit ihm der Urheber des bearbeiteten Werkes das ausschließliche Recht oder die Bewilligung dazu (Bearbeitungs- oder Übersetzungsrecht) erteilt.
(3) Die öffentliche ...
§ 9
Erschienene Werke.
2019-01-24 10:54:51 Uhr
(1) Ein Werk ist erschienen, sobald es mit Einwilligung der Berechtigten der Öffentlichkeit dadurch zugänglich gemacht worden ist, daß Werkstücke in genügender Anzahl feilgehalten oder in Verkehr gebracht worden sind.
(1a) Ein Werk ist auch erschienen, wenn es als unkörperliche Publikation auf elektronische Art auf einer der Öffentlichkeit zugänglichen Plattform gegen oder ohne Entgelt zum Download angeboten wird. Dafür muss das Werk in einem Datenformat angeboten werden, für das der ...