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§ 95 2019-01-27 18:37:55 Uhr

Finde den Änderungsvorschlag gut. Empfinde ebenfalls, dass hier digitale Aufnahmemöglichkeiten ergänzt werden müssen.

§ 13 2019-01-27 17:52:15 Uhr

Könnte das nicht ausgenutzt werden, indem einfach der Name des Urhebers nicht mitveröffentlicht wird?

§ 12 2019-01-27 17:49:40 Uhr

Der 2. Absatz ist sehr kompliziert formuliert. Der Sinn ist mMn nicht einfach zu erfassen. Ist damit eine Person gemeint, die ein Werk vorträgt? Die vielen Referenzen zu Absatz 1, machen es so kompliziert.

§ 98 2019-01-26 18:17:21 Uhr

Finde den Ansatz sehr gut auch digitale Schöpfungen in das Gesetz mitaufzunehmen, um auch aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen 


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§ 10 Miturheber.

2019-01-27 16:46:48 Uhr
(1) Haben mehrere gemeinsam ein Werk geschaffen, bei dem die Ergebnisse ihres Schaffens eine untrennbare Einheit bilden, so steht das Urheberrecht allen Miturhebern gemeinschaftlich zu. (2) Jeder Miturheber ist für sich berechtigt, Verletzungen des Urheberrechtes gerichtlich zu verfolgen. Zu einer Änderung oder Verwertung des Werkes bedarf es des Einverständnisses aller Miturheber. Verweigert ein Miturheber seine Einwilligung ohne ausreichenden Grund, so kann ihn jeder andere Miturheber ...
§ 3 Werke der bildenden Künste.

2019-01-26 18:29:29 Uhr
(1) Zu den Werken der bildenden Künste im Sinne dieses Gesetzes gehören auch die Werke der Lichtbildkunst (Lichtbildwerke), der Baukunst und der angewandten Kunst (des Kunstgewerbes). (2) Werke der Lichtbildkunst (Lichtbildwerke) sind durch ein photographisches oder durch ein der Photographie ähnliches Verfahren hergestellte Werke, dies schließt auch digital hergestellte Bildwerke ein.