ÄNDERUNGSVORSCHLAG von Zuckerwatte § 1 - Werke der Literatur und der Kunst.
(1) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste, der Filmkunst und der digitalisierten Kunst in Form von künstlicher Intelligenz (AI).
(2) Ein Werk genießt als Ganzes und in seinen Teilen urheberrechtlichen Schutz nach den Vorschriften dieses Gesetzes.Erläuterung anzeigen »
Auch die Basis für künstlicher Intelligenz wird durch einen Künstler geschaffen. Jedoch entwickelt sich diese AI dann eigenständig weiter. Der "Grundstein zur Schaffung liegt jedoch in menschlicher Schöpfung.
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Der technische Aspekt von AI/KI wird durch den Patentschutz abgedeckt. Doch gibt es vielfach Beispiele dass AI Kunst generiert - das heißt literarische Werke schreibt, Malerei anfertigt, usw. Hier sind einige bereits existierende Beispiele: https://vimeo.com/260782136; https://www.youtube.com/watch?v=IuygOYZ1Ngo
Wer ist hier der Urheber? dies ist momentan nicht gesetzlich abgedeckt....