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§ 56e 2019-01-12 17:00:04 Uhr

Diese Regelung finde ich durchaus gut! So werden Werke, nach einer fairen Suche eine berechtigten Person, für die Welt brauchbar und verstauben nicht im Verborgenem.

§ 23 2019-01-12 16:57:38 Uhr

Ich bin nicht sehr davon überzeugt, dass das Urheberrecht vererbt werden soll. Urheber bleibt numal der Urheber und nicht das Kind des Urhebers. Zudem ist das Wort Sondernachfolger SEHR offen gelassen.

§ 61 2019-01-12 16:49:14 Uhr

Ich finde 70 Jahr zu lang für anonyme Werke. Es sollte probiert werden den Urheber ausfindig zu machen und bei nicht gelingen maximal 50 Jahre oder sogar weniger als Frist gesetzt werden. Wenn es keinen Urheber gibt, zumindest nicht ausfindig gemacht werden kann, bringen sich zusätzliche Jahr auch nichts mehr.


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§ 143 Schaffungstag

2019-01-12 16:46:50 Uhr
(1) Das Urheberrecht an anonymen und pseudonymen Werken endet siebzig Jahre nach ihrer Schaffung, wenn diese bekannt ist. Sollte kein Schaffungsdatum bekannt sein, so zählt der "Fundtag" als Schaffungstag. Wenn aber das Werk vor dem Ablauf dieser Frist veröffentlicht wird, endet das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung. (2) Wenn die Identität des Urhebers innerhalb der in Abs. 1 bezeichneten Frist offenbart wird oder das vom Urheber angenommene Pseudonym keinen ...
§ 120 Öffentliche Wiedergabe im Unterricht

2019-01-12 16:32:10 Uhr
(1) Sämtliche Bildungseinrichtungen dürfen für Zwecke des Unterrichts beziehungsweise der Lehre in dem dadurch gerechtfertigten Umfang Werke der Filmkunst und die damit verbundenen Werke der Tonkunst öffentlich aufführen. (2) Für die öffentliche Aufführung nach Abs. 1 steht dem Urheber ein Anspruch auf angemessene Vergütung zu. Solche Ansprüche können nur von Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden. (3) Die Abs. 1 und 2 gelten nicht 1.für Filmwerke, die ihrer ...