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§ 5 2018-11-26 17:12:28 Uhr

Übersetzungen und Bearbeitungen, die unmittelbar 1 zu 1 dem Original folgen und/oder abgeleitet sind, sollten m.E. nicht urheberrechtlich geschützt sein.

Künstlerisch gestaltete "Neuwerke" im Einvernehmen der Genehmigung des Originalgestalters dagegen schon. Auch ist hier die Auslegung

des "Out of Copyrights" zu beachten.


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