Paragraf in seiner Gesamtheit streichen; es ist nicht einzusehen, weshalb ein durch rechtskräftigen Vertrag zustandegekommenes Geschäft in beiderseitigem Einvernehmen eine Folgevergütung nach sich zieht;
Durch die erstmalige Weitergabe/Verkauf müssen sämtliche Ansprüche abgegolten sein.
Bewerten Sie hier den Gesetzestext mit Hilfe der folgenden Kästchen. Ist er für Sie verständlich oder unverständlich, fair oder unfair, und sind Sie dafür oder dagegen?
Geben Sie hier bitte Ihre Meinung zum Gesetzestext, zu Ihrer Bewertung und/oder Ihren Änderungsvorschlag ab. Dies ermöglicht anderen Nutzer/innen zu verstehen, worum es Ihnen geht.
Sie können die untenstehende URL verwenden um auf diesen Gesetzestext hinzuweisen.