ÄNDERUNGSVORSCHLAG von duk-SAS § 86 - Anspruch auf angemessenes Entgelt.
(1) Wer unbefugt
6. hat, wenn ihn kein Verschulden trifft, dem Verletzten, dessen Einwilligung einzuholen gewesen wäre, kein angemessenes Entgelt zu zahlen. Dies muss durch den Webseitenbetreiber erfolgen!Erläuterung anzeigen »
„Ein angemessenes Entgelt“ sollte nicht von den Menschen beglichen werden, welche beispielsweise Musik unwissentlich heruntergeladen haben, sondern von den Betreibern dieser Webseiten. Es ist natürlich ein gewisser Komfort, das einzelne Individuum zur Rechenschaft zu ziehen, welches zumeist nicht die Möglichkeiten hat Webseiten auf ihre rechtliche Korrektheit zu überprüfen, als die Betreiber der Webseiten, die wiederum schwer ausfindig zu machen sind.
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