ÄNDERUNGSVORSCHLAG von duk-SAS
§ 86 - Anspruch auf angemessenes Entgelt.

(1) Wer unbefugt
6. hat, wenn ihn kein Verschulden trifft, dem Verletzten, dessen Einwilligung einzuholen gewesen wäre, kein angemessenes Entgelt zu zahlen. Dies muss durch den Webseitenbetreiber erfolgen!
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