Das Urheberrecht an Filmwerken endet fünfzig Jahre nach dem Tode des Letztlebenden der folgenden Personen, und zwar des Hauptregisseurs sowie des Urhebers des Drehbuchs, der Dialoge und des für das Filmwerk besonders geschaffenen Werkes der Tonkunst.Erläuterung anzeigen »
Ich persönlich würde das Ende des Urheberrechts an Filmwerken sogar auf 50 Jahre hinunter kürzen. Meiner Ansicht nach sollte auch der Urheber selbst, die Möglichkeit haben, andere, die seine Urschöpfung neu interpretieren wollen, weiter zu inspirieren und dies noch zu Lebzeiten. Wer weiß, wie so manche Neuinterpretation geendet hätte, hätte der Urschöpfer noch seine Gedanken an den neuen Regisseur mitteilen können .
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Das Urheberrecht an Filmwerken endet fünfzig 30 Jahre nach dem Tode des Letztlebenden der folgenden Personen, und zwar des Hauptregisseurs sowie des Urhebers des Drehbuchs, der Dialoge und des für das Filmwerk besonders geschaffenen Werkes der Tonkunst.