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§ 56c 2019-02-26 20:18:44 Uhr

Das Gesetz an sich ist positiv und ich finde es gut. Jedoch sollte es geändert werden und nicht nur für Schulen und Universitäten sondern für alle anderen Bildungseinrichtungen wie Kindergärtern oder Fachhochschulen erlaubt sein. 

§ 23 2019-02-26 20:14:02 Uhr

Wie in § 10 UrhG geschrieben steht ist Urheber eines Werkes wer es geschaffen hat. Somit ergibt für mich die Vererbung von Uhrheberrecht keinen Sinn. § 23 (4) Abs 1 widerspricht sich meiner Meinung nach mit Abs 3. Da in Abs 1 geschrieben steht, dass das Urheber recht nach dem Tod übertragen werden kann, in Absatz 3 steht geschrieben, dass es nicht übertragen werden kann. Eine eindeutige Regelung, dass das Urheberrecht nicht übertragen werden kann ist ...

§ 93 2019-02-26 20:07:22 Uhr

Da laut § 2 UrhG auch Computerprogramme zu Werken der Literatur zählen sollte bei der Beschlagnahmung eine Erläuterung erfolgen, wie hier bei Computerprogrammen vorzugehen ist. Computerprogramme zu beschlagnahmen kann schon allein zu Problemen führen, wenn man versucht herauszufinden wer der Urheber ist. Ist das Computerprogramm bereits im Umlauf kann es zu Schwierigkeiten kommen dieses zu beschlagnahmen. 


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