Bei Berechnung der Schutzfristen (§§ 60 bis 63) ist das Kalenderjahr, in dem die für den Beginn der Frist maßgebende Tatsache eingetreten ist, nicht mitzuzählen.Erläuterung anzeigen »
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Dagegen - verlängert die Schutzfrist nur noch mehr und würde im "worst-case" beinahe 71 Jahre nach Tod des Urhebers bedeuten. Der Paragraph kann aus meiner Sicht zur Gänze gestrichen werden.
Bei Berechnung der Schutzfristen (§§ 60 bis 63) ist das Kalenderjahr, in dem die für den Beginn der Frist maßgebende Tatsache eingetreten ist, nicht mitzuzählen. streichen